Hinweise für Motorradfahrer

Da grundsätzlich sog. "Kurze Kennzeichen", also solche, deren Erkennungsnummer (diese sind die Buchstaben und Ziffern, welche der Landkreiskennung folgen) aus drei oder weniger Zeichen besteht, für Fahrzeuge deren bauartbedingte Beschaffenheit größerer Kennzeichen nicht zulassen, von den Zulassungsbehörden zurückgehalten werden, können Wünsche diesbezgl. im Regelfall nicht berücksichtigt werden.

Dies bedeutet insbesondere, dass Wünsche nach sog. "Kleinen Kennzeichen" bzw. solchen nach Leichtkraftradkennzeichen grundsätzlich nicht erfüllt werden können. Ausnahmen von dieser Regelung sind lediglich solche Motorräder, die durch das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nachweisen, dass ihr Fahrzeug bauartbedingt für "normale" Kennzeichen ungeeignet ist.

 

Hinweise zu Saisonkennzeichen und historischen Kennzeichen

Für Saisonkennzeichen gilt die Besonderheit, dass diese:

  • immer nur als sogenannte Euro-Kennzeichen (blaues Feld am linken Rand) ausgegeben werden und
  • aus nicht mehr als insgesamt 7 Zeichen (Zahlen und Buchstaben) bestehen dürfen.

Dies deshalb, weil der Platz auf den Saisonkennzeichen durch die Einprägung des Saisonzeitraumes am rechten Schildrand zwingend notwendig ist.

Für historische Fahrzeuge (Oldtimer) gilt:

  • An das Ende des amtlichen Kennzeichens wird ein H angehängt.

Eine Änderung der Nummernkombination ist nicht immer notwendig. Dagegen können etwa vorhandene Kennzeichenschilder nicht mehr verwendet werden und müssen gegen ein Eurokennzeichen ausgetauscht werden.

Auch bei der erstmaligen Vergabe eines Sonderkennzeichens muss daher eine Kombination aus nicht mehr als 7 Zeichen gewählt werden.

Auch bei der Änderung des Saisonzeitraumes muss ein neues Schild angefertigt werden.