Hinweise für Motorradfahrer
Da grundsätzlich sog. "Kurze Kennzeichen", also
solche, deren Erkennungsnummer (diese sind die Buchstaben und Ziffern, welche der
Landkreiskennung folgen) aus drei oder weniger Zeichen besteht, für Fahrzeuge deren
bauartbedingte Beschaffenheit größerer Kennzeichen nicht zulassen, von den Zulassungsbehörden zurückgehalten werden,
können Wünsche diesbezgl. im Regelfall nicht berücksichtigt werden.
Dies bedeutet insbesondere, dass Wünsche nach sog.
"Kleinen Kennzeichen" bzw. solchen nach Leichtkraftradkennzeichen grundsätzlich
nicht erfüllt werden können. Ausnahmen von dieser Regelung sind lediglich solche
Motorräder, die durch das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
nachweisen, dass ihr Fahrzeug bauartbedingt für "normale" Kennzeichen
ungeeignet ist.
Hinweise zu Saisonkennzeichen und historischen Kennzeichen
Für Saisonkennzeichen gilt die
Besonderheit, dass diese:
- immer nur als sogenannte Euro-Kennzeichen (blaues Feld am
linken Rand) ausgegeben werden und
- aus nicht mehr als insgesamt 7 Zeichen (Zahlen und
Buchstaben) bestehen dürfen.
Dies deshalb, weil der Platz auf den Saisonkennzeichen
durch die Einprägung des Saisonzeitraumes am rechten Schildrand zwingend notwendig ist.
Für historische Fahrzeuge
(Oldtimer) gilt:
- An das Ende des amtlichen Kennzeichens wird ein H
angehängt.
Eine Änderung der Nummernkombination ist nicht immer
notwendig. Dagegen können etwa vorhandene Kennzeichenschilder nicht mehr verwendet werden
und müssen gegen ein Eurokennzeichen ausgetauscht werden.
Auch bei der erstmaligen Vergabe eines Sonderkennzeichens
muss daher eine Kombination aus nicht mehr als 7 Zeichen gewählt werden.
Auch bei der Änderung des Saisonzeitraumes muss ein neues
Schild angefertigt werden.
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